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Lernen nach Bedarf

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                                                                                                           KPG Content Portal

Herzlich willkommen auf der Startseite des KPG Content Portals.

Was ist das KPG Content Portal?

Das KPG Content Portal ist eine zentrale, digitale Lösung zur Bereitstellung, Buchung und Nutzung von E-Learning-Inhalten. Es ermöglicht Ihnen, Schulungen flexibel und bedarfsgerecht durchzuführen, ohne selbst eine eigene Lernplattform betreiben oder aufbauen zu müssen.

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Die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten muss persönlich, verständlich sowie arbeitsplatz- und praxisbezogen erfolgen.

Unsere Lernmodule können die persönliche Unterweisung deshalb nur vorbereiten oder unterstützen - nicht jedoch ersetzen!

Jedes Lernmodul vermittelt in 15 bis 20 Minuten die wesentlichen Informationen zu einem Thema. Hinzu kommt eine Wissensabfrage als Selbsttest.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit unseren Lernmodulen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit!

Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten arbeitsplatzbezogen zu unterweisen, d. h. die Unterweisung muss auf die individuelle Arbeitssituation zugeschnitten sein und muss dem betreffenden Mitarbeiter erläutern, wie er sich an seinem Arbeitsplatz zu seiner eigenen Sicherheit verhalten muss.

  • Die Unterweisung muss praxisbezogen und verständlich sein und die Qualifikation sowie die Erfahrungen der Beschäftigten berücksichtigen. Diese Voraussetzungen erfüllt in der Regel nur eine mündliche Unterweisung des Arbeitgebers/Vorgesetzten. Eine elektronische Unterweisungshilfe (z.B. in Form eines Online- Moduls) kann nur allgemeine Informationen enthalten und gibt gerade keine individuellen und konkreten Informationen zum konkreten Aufgabenbereich des Beschäftigten.
  • Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung (gemäß Gefährdungsbeurteilung) angepasst werden.Die Online-Module sollen dazu dienen, in die entsprechende Thematik einzuführen und vor der eigentlichen Unterweisung allgemeine Wissensinhalte zu vermitteln. Die Module bereiten auf die eigentliche Unterweisung vor, so dass diese zeitlich gestrafft werden kann.Wir müssen die Vorgesetzten eindringlich darauf hinweisen, dass elektronische Hilfen nicht die persönliche und mündliche Unterweisung vollständig ersetzen können.
  • Der Arbeitgeber/Vorgesetzte muss immer auch prüfen, ob der Beschäftigte die Unterweisung auch ausreichend verstanden hat. Der Unterweisende muss sich ein Bild davon machen, ob der unterwiesene Beschäftigte auch die betreffenden Unterweisungsinhalte verstanden hat. Dies geht durch Verständnisfragen oder indem sich der Vorgesetzte die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vormachen lässt. Ein in der elektronischen Hilfe integrierter Test erfüllt dies in der Regel nicht, denn der Beschäftigte kann die Beantwortung der Testfragen beliebig oft wiederholen, so dass für den Unterweisenden nicht nachzuvollziehen ist, ob die Informationen wirklich verstanden wurden.Daher verbleibt beim Unterweisenden immer die Verpflichtung, sich selbst zu vergewissern, dass bei dem Beschäftigten keine Unklarheiten über die Gefährdungen und das von ihm erwartete Verhalten mehr bestehen, bevor die Unterweisung durch Unterschriften der Unterwiesenen und des Unterweisenden dokumentiert wird.